Insolvenzverfahren der DER STOFF Stoffhandels-GmbH und HEMKON Stoff GmbH
Insolvenzverfahren der DER STOFF Stoffhandels-GmbH und HEMKON Stoff GmbH
DER STOFF Stoffhandels-GmbH, AG Nordhorn, 7 IN 56/25
HEMKON Stoff GmbH, AG Nordhorn, 7 IN 57/25
Bei den beiden Insolvenzverfahren der DER STOFF Stoffhandels-GmbH und HEMKON Stoff GmbH handelt es sich im Grunde genommen um zwei Gesellschaften eines Unternehmens. Die Aufteilung hatte allein historische Gründe. Hinter beiden Gesellschaften stand als wesentlicher Gesellschafter Herr Gerrit Konjer (deswegen nachfolgend auch Konjer-Gruppe genannt). Entsprechend war auch das Logo und der Außenauftritt beider Gesellschaften gleich.
Bei der Konjer-Gruppe handelte es sich um den größten Stoffeinzelhändler Deutschlands. Beide Insolvenzverfahren waren Eigenverwaltungsverfahren, für die Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier im Juli 2025 zum vorläufigen Sachwalter und am 01.10.2025 zum Sachwalter im eröffneten Verfahren bestellt wurde. Auf Seiten des Unternehmens führte der Kollege Eric Coordes von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei aus Münster die Eigenverwaltung.
Bei Insolvenzantragstellung waren bei der DER STOFF Stoffhandels-GmbH noch rund 100 Mitarbeiter, bei der HEMKON Stoff GmbH 214 Arbeitnehmer beschäftigt. Beide Unternehmen zusammen verfügten über rund 40 – auf ganz Deutschland verteilt liegender – Filialen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Kollegen Eric Coordes konnten beide Unternehmen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren im April 2026 saniert werden und der Familie Konjer als Alleingesellschafter erhalten bleiben. Die Konjer-Gruppe ist insofern ein schönes Beispiel dafür, dass durch rechtzeitige Insolvenzantragstellung und die richtige Auswahl von fortführungsorientierten Verwaltern der Eigen- und Sachwaltung die Insolvenz nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten muss, sondern vielmehr auch gestärkt aus einer insolvenzrechtlichen Sanierung hervorgehen kann.