Insolvenzverfahren Remarc GmbH

Insolvenzverfahren Remarc GmbH

Remarc GmbH, AG Leer, 8 IN 31/25

Bei der Remarc GmbH handelt es sich um ein bis in das Jahr 1835 zurückreichende Firmenhistorie. Am 27.02.2025 musste die Geschäftsführung Insolvenzantrag stellen. Mit Beschluss vom 03.03.2025 wurde RA Dr. Immo Hamer von Valtier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Unternehmensgegenstand war die Herstellung von hochwertigen Gartengeräten, die vornehmlich an Vertragshändler verkauft wurden. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren noch 41 Mitarbeiter bei der Remarc beschäftigt. Nach Auffassung der Geschäftsführung war die wirtschaftliche Krise des Unternehmens allein in der allgemeinen Branchenkrise begründet, die zu einer erheblichen Kaufzurückhaltung geführt habe. Vor diesem Hintergrund sah die Geschäftsführung allein eine finanzwirtschaftliche Reorganisation als notwendig an.

In der Betriebsfortführung zeichnete sich jedoch zunehmend ab, dass nicht nur eine finanzwirtschaftliche Reorganisation der Remarc für das weitere Überleben notwendig war, sondern sämtliche Bereiche des Unternehmens zu reorganisieren waren. Dies fing mit dem Beschaffungssystem an, dass auf einem veralteten Computerprogrammen geführt wurde, welches mit einem anderen Computersystem zum Produktionsprozess nicht kompatibel war. Hier war insofern ein erheblicher Personaleinsatz notwendig, um aus dem Produktionsprogramm die neu zu beschaffenden Waren zu ermitteln. Infolge dieses Prozesses ist es nicht nur fortlaufend zu Fehlern in der Beschaffung gekommen, sondern führten die Fehlteile auch zu Produktionsausfällen.

Ein zunächst durchgeführter M&A-Prozess zum Verkauf des Unternehmens erbrachte keine annehmbaren Ergebnisse. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Krise und der nicht kostendeckenden Umsätze scheiterte im Ergebnis der Unternehmensverkauf. Andererseits lag wesentlichen Gläubigerin an einem Erhalt dieses Unternehmens, ohne jedoch in der Lage zu sein, neues Kapital einzulegen. Es bestand insoweit zu diesem Zeitpunkt nur die Chance zwischen einer grundlegenden Sanierung der Insolvenzschuldnerin über alle Bereiche des Unternehmens hinweg oder eine Liquidation der Gesellschaft.

Da die Geschäftsführung die bestehenden Schwierigkeiten und notwendigen Sanierungsschritte nicht umsetzen konnte, sahen sich Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter gezwungen, die bisherige Geschäftsführung freizusetzen. Einhergehend damit war der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren gezwungen, die notwendigen Sanierungsschritte selbst im Unternehmen umzusetzen. In enger Abstimmung mit der Hauptgläubigerin, einer örtlichen Sparkasse, wurde das Unternehmen sodann von dem Insolvenzverwalter und seinem Büro schrittweise wieder saniert.

INSOTREU

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