Geschäftsbetrieb wird im vorläufigen Insolvenzverfahren uneingeschränkt fortgeführt

Der Inhaber der Fa. Nahkauf Cil in Göttingen, Herr Seyfettin Cil, hat am 25.01.2018 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Göttingen gestellt. Das Gericht ordnete noch am selben Tag Sicherungsmaßnahmen an und bestellte Rechtsanwalt Daniel Goth aus der Kanzlei InsoTreu zum vorläufigen Insolvenzverwalter (Amtsgericht Göttingen, 74 IN 13/18). Der Supermarkt im Göttinger Stadtteil Holtensen wird seit sieben Jahren von Herrn Cil geführt und verfügt über ein REWE-Vollsortiment. Die Löhne und Gehälter der sechs Mitarbeiter sind bis einschließlich April 2018 über das Insolvenzgeld gesichert. Auch im Insolvenzeröffnungsverfahren wird der Betrieb von der REWE und anderen Lieferanten weiter bedient, Versorgungsunterbrechungen wird es nicht geben, da der vorläufige Insolvenzverwalter entsprechende Zahlungszusagen erteilt. Geplant ist, dem Betrieb mit Insolvenzeröffnung am 01.05.2018 im Wege einer übertragenden Sanierung eine langfristige Perspektive zu ermöglichen.