Das Amtsgericht Gifhorn hat am 01.03.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medite GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer v. Valtier zum Insolvenzverwalter bestellt. RA Dr. Hamer v. Valtier war bereits im Eröffnungsverfahren seit dem 28.12.2018 als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig.

Bei der Medite GmbH handelte es sich um ein bereits seit den 70er Jahren bestehendes Unternehmen aus dem Bereich der Medizintechnik. Das Unternehmen ist international aufgestellt und war als mittelständischer Konzern 2013 in eine amerikanische Muttergesellschaft eingebracht worden. Seit 2017 wurde das Unternehmen auch von US-amerikanischen Geschäftsführern geführt.

Die Insolvenzantragsstellung der Medite GmbH beruhte schließlich auf der Entscheidung der US-amerikanischen Muttergesellschaft, die Medite GmbH in Deutschland vollständig zu liquidieren und deren gesamte Produktion nach Mittelamerika oder China zu verlagern.

Schon im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens bemühte sich RA Dr. Hamer v. Valtier als vorläufiger Insolvenzverwalter um eine Verwertungsvereinbarung mit den involvierten US-amerikanischen Banken. In intensiven Verhandlungen konnte mit den US-amerikanischen Gläubigern schließlich im April 2019 eine umfassende Verwertungsvereinbarung geschlossen werden.

Durch die von RA Dr. Hamer v. Valtier im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens durchgeführten Sanierungsmaßnahmen konnte erreicht werden, dass die Medite GmbH nach Insolvenzeröffnung keine Verluste mehr erwirtschaftete. Die weiter forcierten Sanierungsmaßnahmen bei Personal, Produktion und technischen Abläufen hatten zur Folge, dass sich die monatlichen Überschüsse in den Folgemonaten kontinuierlich steigerten.

Parallel dazu konnte das Unternehmen – im Rahmen eines international durchgeführten Investorenprozesses – im Zuge einer übertragenden Sanierung im Juni 2019 an die Medite Medical GmbH veräußert werden, hinter der ein internationales Investorenkonsortium steht.

Nach Übergabe der Geschäfte zum 01.01.2020 an die Medite Medical GmbH wird das Unternehmen unter Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze und der Standorte in Deutschland fortgeführt.

Infolge des erzielten Kaufpreiserlöses und der Gewinne aus der Betriebsfortführung zeichnet sich schon heute eine weit überdurchschnittliche Quote für die Insolvenzgläubiger ab.